Gleich vorweg: Ich bin keine Rechtsanwältin und kann daher keine Beratung für Online Recht vornehmen. Mir liegt es am Herzen, dir einige Hinweise und Informationen rund um die rechtliche Seite des digitalen Marketings zu geben. Da dies in den letzten Monaten und Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen hat.
Ob LinkedIn, YouTube, Facebook oder TikTok, soziale Medien sind für Nutzer und Unternehmer eine der einfachsten Möglichkeiten, Inhalte mit anderen zu teilen, Bewertungen zu schreiben und Meinungen auszutauschen. Doch ein ungeprüfter und nicht bedachter Beitrag auf einer fremden oder der eigenen Social Media Seite kann zu erheblichen Problemen führen. Ob Datenschutz oder rechtliche Grundlagen, die beiden Themen werden heiß diskutiert, denn die Rechtsprechung ist bislang undurchsichtig. Es gibt schlichtweg noch kein Online Recht, aber rechtliche Grundlagen, an die du dich halten solltest.
Die möglichen Konfliktherde in den sozialen Medien
Ein bedeutungsvolles und nie außer Acht zu lassendes Thema ist das Urheberrecht. Dieses regelt alle Rechte an einem Werk des Urhebers und schützt vor Diebstahl und Vervielfältigung geistigen Eigentums. Ob es sich um einen Film, ein Foto, einen Text oder ein Musikstück handelt spielt hierbei keine Rolle. Es stellt sich also immer wieder die Frage, ob bei Plattformen wie Facebook durch die Verbreitung von Inhalten das Urheberrecht missachtet wird.
Ein weiteres Kernthema ist der Datenschutz. Sehr häufig stehen soziale Medien im Kreuzfeuer der Empörung, da sie das deutsche Datenschutzgesetz missachten sollen. Doch wie kannst du als Unternehmer dagegen vorgehen und wie schaffst du es, das Vertrauen deiner Nutzer nicht zu verlieren?
Im Arbeitsrecht werden Probleme im Bereich Arbeitsplatz und Social Media geregelt. Es geht vor allem um Haftungsfragen. Denn wann muss ein Unternehmen für einen Rechtsverstoß haften, den ein Mitarbeiter begangen hat? (Tipp: Als Unternehmer bist du für all den Content verantwortlich, der namens deines Unternehmens gepostet wird).
Der genaue Blick aufs Urheberrecht
Im Internet dauert es nur den Bruchteil von Sekunden einen Inhalt zu kopieren und ihn an dritte Personen weiterzuleiten. Ob Videos, Texte, Fotos oder Podcasts, alle Inhalte werden geteilt, an Urheberrechtsverletzungen denken die wenigsten. Doch auch wenn es technisch möglich ist, darf das Teilen geschützter Inhalte nicht ohne das Einverständnis des Rechteinhabers erfolgen. Das Urheberrecht gilt im Online Recht ebenso wie offline.
Schon wenn du einen Link mit einem Vorschaubild auf deiner Unternehmenswebsite teilst, verstößt du gegen das Urheberrecht. Ausnahme: Der Rechteinhaber ist mit der Verbreitung einverstanden. Eine grundsätzliche, stille Erlaubnis wird erteilt, wenn der Inhalt mit einem „Teilen“ oder „Like“ Button seitens der Plattform versehen war. In diesem Fall muss davon auszugehen sein, dass der Rechteinhaber der Verbreitung seiner Medien zustimmt. Doch auch in diesem Fall ist es nicht sicher, dass der Betreiber der Website überhaupt die Rechte am von ihm geteilten Bild besitzt.
Beispiel, um es übersichtlicher zu halten:
Unternehmen A postet ein Bild, was du auf deiner Unternehmenswebsite mittels „Teilen“ Button teilst. Ist Unternehmen A der Rechteinhaber des Bildes, kann von einer stillen Einverständniserklärung ausgegangen werden. Doch wenn Unternehmen A nicht der Rechteinhaber des Bildes ist, wird das Urheberrecht des ursprünglichen Autoren verletzt!
Persönlichkeitsrecht im Online Recht
Immer wieder sehe ich Fälle, wo das Persönlichkeitsrecht völlig außer Acht gelassen wird. Doch was ist eigentlich das Persönlichkeitsrecht? Hier handelt es sich um ein Grundrecht, das dem Schutz der Persönlichkeit vor Eingriffen in deren Lebens- und Freiheitsbereich dient. Wie jedes andere Grundrecht auch, steht auch das Persönlichkeitsrecht über dem Urheberrecht.
Auch hier ein praktisches Beispiel dazu:
Ein Fotograft macht Fotos von einer Hochzeit. Er ist der Schöpfer und somit der Urheber dieser Bilder. Ohne die Zustimmung sämtlicher Personen auf den Fotos, dürfte er diese trotzdem nicht auf seiner Website oder Sozialen Medien teilen.
Auch Fotos deiner Mitarbeiter darfst du nicht ohne ihre Zustimmung online stellen. Sei es Bilder, welche sie erstellt haben, noch welche wo sie zu sehen sind. Ich rate hier immer zu einer kurzen Vertragsergänzung. Von Fotos, welche z.B. mit einem Diensttelefon erstellt wurden, liegt das Urheberrecht automatisch bei der Firma. Auch eine Gärtnerei, welche ich betreue, postet regelmässig Bilder von ihren Baustellen auf Social Media. Auch dort wurde eine kurze Vertragsergänzung geschrieben, wo die Mitarbeiter sich damit einverstanden erklärten.
Das Impressum? Auch im Social Media ist es Pflicht
In §5 des Telemediengesetzes ist es eindeutig vorgeschrieben, dass ein Impressum vorhanden sein muss. Grund dafür ist, dass der Verantwortliche für Inhalte erkennbar sein muss. Gesetzliche Verstöße könnten vorliegen und dann muss ein Ansprechpartner vorhanden sein. Während eine private Facebookseite kein Impressum benötigt, ist ein geschäftlicher Auftritt ohne Impressum nicht gestattet. Zu den Mindestangaben gehören:
- Name und Ansprechpartner des Unternehmens
- Vollständige Anschrift des Firmensitzes
- Telefonnummer des Unternehmens
- E-Mailadresse des Unternehmens
- Juristische Personen müssen Steuernummer sowie Rechtsform angeben
- Vertretungsberechtigte Personen sind ebenfalls erforderlich
Darüber hinaus muss dein Impressum mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein. Gemäss Online Recht entspricht diese Regelung der gesetzlichen Vorgabe des „unmittelbar erreichbaren“ Impressums. Um bei Facebook ein rechtssicheres Impressum anzulegen, gibt es einfache Möglichkeiten.
Google My Business und Facebook bieten die Möglichkeit an, dass du ein Impressum deiner Website verlinken kannst. Auch Twitter offeriert Möglichkeiten, hier kannst du den Link zu deinem Impressum direkt in die Biografie einfügen.
Social Media am Arbeitsplatz
Nun wo immer es immer mehr Arbeitsplätze gibt, welche sich mit der Onlinepräsenz eines Unternehmens beschäftigen. Wird es auch für Unternehmen immer schwieriger hier Regeln aufzustellen. Galt früher noch Handy bzw. Social Media Verbot am Arbeitsplatz ist es nun garnicht mehr so einfach zu regeln.
Mit Hilfe der Social Media Guidelines kannst du deine Richtlinien aufstellen, die für dich, dein Unternehmen oder deine Mitarbeiter eine Richtung definieren und verbindlich festlegen, wie in den sozialen Medien vorgegangen wird. Welchen Umgangston präferierst du für deinen Onlineauftritt? Setzt du auf den freundschaftlichen Kontakt oder legst du mehr wert auf eine förmliche, distanzierte Kundenbindung? Darf dein Social Media Team seine eigenen Namen beim Antworten auf Fragen benutzen oder verwendest du lieber Pseudonyme?
Du kannst als Unternehmer selbst festlegen, ob deine Richtlinien als Empfehlung oder als verbindliche Vorgaben gesehen werden. Verbindliche Vorgaben solltest du dir von deinen Mitarbeitern grundsätzlich gegenzeichnen lassen. In diesem Fall hast du die Möglichkeit, arbeitsrechtlich gegen deine Angestellten vorzugehen, wenn die Guidelines missachtet werden.
Fazit: Nicht unmöglich, aber komplex
Das Verständnis für die sozialen Medien wächst gerade erst an. Es gibt tausende Dinge zu beachten und selbst die Rechtsprechung ist stellenweise noch vollkommen überfordert. Kein Wunder, die Digitalisierung ist insbesondere in Deutschland nur schleppend vorangekommen und der aktuelle Wandel überfordert viele Unternehmen, Behörden und verantwortliche Stellen maximal. Es wird sicherlich noch einige Jahre dauern, bis wir ein echtes „Online Recht“ haben werden.
Learning by Doing lautet bis dahin die Devis. Doch das ganze möglichst, ohne dabei gegen geltendes Recht zu verstoßen. Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, helfe ich dir gern bei der Erstellung deiner Social Media Präsenz und prüfe vorhandenen Content auf seine Rechtssicherheit. Fehler können immer passieren, doch es gibt Möglichkeiten, sie zu beheben.