Scheinselbstständigkeit bei virtuellen Assistenten

Inhaltsverzeichnis

Willst du dich als virtuelle Assistenz selbstständig machen, musst du an viele Dinge denken, die dir vielleicht noch gar nicht in den Sinn gekommen sind. Eins davon ist die Scheinselbstständigkeit. Was das bedeutet und worauf du achten solltest, erfährst du in diesem Text.

Was ist Scheinselbstständigkeit?

Als scheinselbstständig wirst du bezeichnet, wenn du als Freelancer/ Selbstständiger nur einen Kunden hast, für den du so arbeitest, als wärst du regulär angestellt. Wenn dein Kunde dir vorgibt, wann du welche Tätigkeit, wie & wo auszuführen hast, bist du angestellt und nicht selbstständig. In diesem Fall giltst du als sozialversicherungspflichtig angestellt. Das bedeutet, dein Arbeitgeber müsste für dich Abgaben zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung leisten. Tut er das nicht, kann das sowohl für dich als auch für den Arbeitgeber teuer werden. Dir kann dein Gewerbe aberkannt werden und es werden Nachzahlungen fällig, sowohl bei der Sozialversicherung als auch bei der Lohnsteuer.

Als selbstständige virtuelle Assistenz arbeitest du auf Rechnungsbasis, ortsunabhängig, mit freier Zeiteinteilung und eben für unterschiedliche Kunden.

Welche Faktoren sind Anzeichen für Selbstständigkeit?

Wenn du in der virtuellen Assistenz selbstständig sein möchtest, dann achte am besten immer darauf, dass du mehr als einen Kunden hast. Dass das zu Beginn nicht direkt funktioniert, und du am Anfang deiner virtuellen Assistenz erst mal nur einen Kunden haben wirst, ist jedem klar. Auch die Behörden wissen, dass man sich erst mal einen Kundenstamm erarbeiten muss, wenn man selbstständig ist. Also, mach dir da vorerst keinen allzu großen Kopf. Solltest du allerdings bei nur einem Kunden bleiben, kann das schnell zum Problem werden. Du solltest also nachweisen können, dass du aktiv auf der Suche nach weiteren Kunden bist.

Entscheidend ist auf jeden Fall, wie die Zusammenarbeit stattfindet. Arbeitest du als virtuelle Assistenz auftragsgebunden, ist alles gut. Um eine Scheinselbstständigkeit festzustellen, muss immer das Gesamtbild der Zusammenarbeit betrachtet werden.

Entscheidend ist auch der Vertrag, der geschlossen wird. Daher beachte genau, was du unterschreibst. Eine Geheimhaltungsklausel oder auch ein Wettbewerbsverbot sind durchaus üblich. Doch wenn du jede weitere Tätigkeit/ Kunden „genehmigen“ lassen musst, sollten bei dir alle Alarmglocken läuten. Auch Vereinbarungen über einen Urlaubsanspruch sind sehr kritisch zu betrachten. Sicherlich kannst du deinen Kunden darauf hinweisen, wann du Urlaub hast und dies auch gleich mit in den Vertrag einfließen lassen. Doch du benötigst auch hier keinerlei Zustimmungen.

Wie sichert man sich gegen Scheinselbstständigkeit ab?

Zwei Instanzen sind dazu berechtigt, deine virtuelle Assistenz auf Scheinselbstständigkeit zu untersuchen. Das Finanzamt und der Sozialversicherungsträger. Das Finanzamt holt sich dann in jedem Fall die fällige Lohnsteuer zurück. Diese muss aber der Arbeitgeber zahlen. Du wirst vom Sozialversicherungsträger mit involviert. Dann wirst auch du kräftig nachzahlen müssen. Nämlich die Krankenversicherungstage und die Rentenbeiträge. Außerdem kann es bei vorsätzlicher Scheinselbstständigkeit zu einem Bußgeld kommen. 

Du selbst stehst nicht zwingend in der Nachweispflicht. Der Auftrag-/Arbeitgeber muss nachweisen, dass er dich als Angestellte führt. 

Wie kann ich einer Scheinselbstständigkeit vorbeugen?

Ich sage es noch einmal: Um einer Scheinselbstständigkeit vorzubeugen, musst du mehr als einen Kunden/ Auftraggeber haben. Benutze dein eigenes Equipment (Laptop, etc.), deine eigenen Räume. Lass dich nicht in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers einbeziehen, wie z.B. die Urlaubsplanung, oder entsprechende Dienstpläne. Plane deine eigene Zeiteinteilung.

Wenn du selbstständig bist, solltest du auch in Eigenwerbung investieren. Fang an, dich zu vernetzen, erstelle Briefpapier mit deinem Logo/ Namen. Betreibe Selbstmarketing als virtuelle Assistenz.

Du kannst dich auch, wenn du unsicher sein solltest, selbst beim Finanzamt oder der Clearingsstelle der Deutschen Rentenversicherung melden, und eine Statusabfrage machen lassen. So bist du grundsätzlich auf der sicheren Seite.

Fazit

Die Kriterien für eine Scheinselbstständigkeit solltest du immer im Hinterkopf behalten und auch deinen Kunden aktiv darauf hinweisen, wenn er diese Kriterien nicht kennt. Denn viele Auftraggeber vergessen auch, dass auch sie mit erheblichen Bussen/ Nachzahlungen rechnen müssen, wenn es zu einer Überprüfung kommen sollte.

Wenn du als Freelancer/ virtuelle Assistenz unterwegs bist und Probleme hast, dein Business zum Laufen zu bekommen, dann vereinbare ein Erstgespräch mit mir. Ich zeige dir, wie du mehr Anfragen generierst und somit deine Auslastung steigern kannst.

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